Auftrag & Aufgaben des Dekanatspastoralrates
Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche sind Dekanate als pastorale Einheiten der mittleren Ebene eine mögliche Untergliederung eines (Erz-)Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden bzw. Pastorale Räume zusammengeschlossen, mit dem vorrangigen Ziel, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern.
Der Dekanatspastoralrat erforscht und berät zusammen mit dem Dechanten die das Dekanat betreffenden Fragen und trägt Sorge für entsprechende Maßnahmen und Initiativen.
Ferner werden die Pfarrgemeinderäte in ihrer Arbeit unterstützt und die Kooperation zwischen den Pastoralen Räumen im Dekanat gefördert. Gesellschaftliche und politische Entwicklungen im Dekanat werden beraten sowie gemeinsam mit dem Dechanten kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit vertreten. Die Zusammenarbeit der kirchlichen Verbände, Gruppen und Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit wird gefördert. Zudem wirkt der Dekanatspastoralrat bei der Wahl des Dechanten nach Maßgabe des Dekanatsstatutes mit.